Albert-Schweitzer-Schule

Willkommen auf unserer Homepage

Unsere Schul - und Hausordnung

1. Vor Unterrichtsbeginn
1.1 Vor dem Einlass in das Schulgebäude warte ich auf dem Schulhof.
1.2 Ich betrete das Schulgebäude erst nach Aufforderung der aufsichtsführenden Lehrkraft. Meine Sorgeberechtigten verabschiede ich dort.
1.3 Ich warte vor meinem Klassensaal bis meine Lehrkraft kommt und die Tür öffnet.
1.4 Ich verbleibe bis zum ersten Klingelzeichen im Klassensaal.


2. Unterricht und Unterrichtszeiten
2.1 Ich achte auf folgende Unterrichts- und Pausenzeiten und auf Pünktlichkeit!

7.50 Uhr: Einlass
8.00 Uhr: 1. Stunde
8.50 Uhr: Frühstückspause
9.10 Uhr: 2. Stunde
9.55 Uhr: 1. Große Pause
10.10 Uhr: 3. Stunde
11.00 Uhr: Kleine Pause 11.10 Uhr:
4. Stunde 12.00 Uhr:
2. Große Pause / Unterrichtsende s. Stundenplan
12.10 Uhr: 5. Stunde
13.00 Uhr: Unterrichtsende


2.2 Ich beachte den Stundeplan meiner Klasse. Ich weiß: Förder- und Differenzierungsstunden sowie Vertretungen im Krankheitsfall können eine Änderung des Stundenplans mit sich führen.
2.3 Meine Sorgeberechtigten informiere ich über alles Wichtige.
2.4 Ich habe die erforderlichen Unterrichtsmaterialien und Sportsachen (im Sportbeutel) dabei.
2.5 Ich erledige immer meine Hausaufgaben und hole sie unaufgefordert nach, falls ich sie vergessen habe.
2.6 Ich befolge die Anweisungen aller Lehrkräfte.
2.7 Im Krankheitsfall müssen meine Sorgeberechtigten sofort vor Unterrichtsbeginn die Schule informieren; bis zu drei Tagen entschuldigen meine Sorgeberechtigten mein Fehlen schriftlich, ab dem vierten Fehltag muss ich ein ärztliches Attest vorlegen. Dies gilt für alle schulischen Veranstaltungen. Entschuldigungen sind grundsätzlich unaufgefordert und zeitnah vorzulegen.
2.8 Nach Unterrichtsschluss verlasse ich das Schulgebäude und Gelände und betrete keine Klassenräume ohne Genehmigung einer Lehrerin / eines Lehrers.

3. Allgemeine Umgangsregeln
3.1 Meinen Mitschülern, Lehrern, den Sorgeberechtigten und den Mitarbeitern der Schule begegne ich immer freundlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll.
3.2 Ich wende keine Gewalt an und beachte die „Stopp“-Hand (bedeutet: Sofort aufhören!).
3.3 Ich gehe mit allen Materialien, auch mit denen die mir nicht gehören, sorgfältig um.


4. Allgemeine Verhaltensregeln
4.1 Ich verletze niemanden, weder mit Worten oder Taten.
4.2 Ich verwende nur Softbälle.
4.3 Ich klettere nicht auf Bäume, Mauern, Zäune, Säulen oder Dächer.
4.4 In den großen Pausen verbleibe ich auf dem großen Schulhof und laufe nicht hinter die Schulgebäude.
4.5 Ich befolge die Anweisungen aller aufsichtsführenden Personen.
4.6 Ich verbleibe bei Regen unter den Pausendächern.
4.7 Ich zerstöre keine Blumenbeete und knicke keine Äste ab.
4.8 Im Schulgebäude und in den Klassensälen gehe ich langsam und rede leise. Ich vermeide Lärm.
4.9 Ich entsorge meinen Müll ordnungsgemäß.
4.10 Ich verlasse alle Toiletten sauber und bin dort nur zum Toilettengang.
4.11 Ich verbleibe während der Schulzeit nur auf dem Schulgelände.
4.12 Meine elektronischen Geräte (Handy, MP3/4-Player, Spielkonsolen, etc.) bleiben zu Hause. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
4.13 Ich werfe keine Gegenstände (Schneebälle, Stöcke, Steine, Sand etc.).

5. Sorgeberechtigte
5.1 Zur Förderung der Selbstständigkeit verabschieden Sie ihr Kind um 7.50 Uhr vor dem Schulgebäude.
5.2 Nutzen Sie für Elterngespräche die angegebenen Sprechzeiten.
5.3 Um einen reibungslosen Unterrichtsverlauf und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich erst nach Unterrichtsende auf dem Schulgelände aufzuhalten.


6. Anmerkungen
6.1 Bei mehreren oder gravierenden Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung werden die Sorgeberechtigten informiert und pädagogische Maßnahmen eingeleitet.
6.2 Bei weiteren Verstößen werden entsprechende Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen (gemäß §54 - §58 der Grundschulordnung).
6.3 Bei Schäden, die Schülerinnen und Schüler durch Verstöße gegen die Ordnung verursachen, können sie in angemessener Weise zur Wiedergutmachung herangezogen werden. Die Sorgeberechtigten werden rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt.
6.4 Die Schul- und Hausordnung ist einzuhalten.


Diese Schul- und Hausordnung tritt ab 28.04.2014 in Kraft.