Allgemeines
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1. Schulversäumnisse
Sie als Eltern sind für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes verantwortlich. Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.00 Uhr.
Ist Ihr Kind erkrankt, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Die Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht sind der Schule schriftlich mitzuteilen. Eine telefonische Entschuldigung ist jederzeit möglich, bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter (Tel.: 0621- 504420110).
Bei längerer Abwesenheit ist die Schule spätestens am 3. Tag schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Beurlaubung vom Unterricht muss rechtzeitig beantragt werden.
Zuständig für die Beurlaubung ist:
· für einzelne Stunden und bis zu 3 Tagen der/die Klassenlehrer/in
· in allen anderen Fällen die Schulleitung
Eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag bei der Schulleitung möglich.
2. Das gemeinsame Frühstück
Es findet in den einzelnen Klassen individuell statt, in der Regel von
9.50 Uhr bis 10.05 Uhr. Jedes Kind sollte ein Frühstück und Getränke in
unzerbrechlichen Flaschen (keine Dosen und keine Glasflaschen) mitbringen.
Auch in diesem Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des EU-Schulobstprogramms jeweils montags kostenlos eine Portion Obst oder Gemüse.
3. Hausordnung
Wir bitten Sie, die Hausordnung zu respektieren. Besonders hinweisen möchten wir auf das Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Das Mitbringen von Hunden auf den Schulhof und ins Schulgebäude, sowie Fahrrad bzw. Inliner oder Roller fahren auf dem Schulgelände sind nicht erlaubt.
Es existiert für Wertgegenstände von Seiten der Schule kein Versicherungsschutz. Ihr Kind braucht in der Schule kein Geld. Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Unterhaltungsmedien ist untersagt.
4. Materialumlage
In Absprache mit dem Schulelternbeirat werden wir in diesem Schuljahr eine Materialumlage in Höhe von 10,00 € ( und 5,00 € für "Fitte Woche") einsammeln.
5. Schulsozialarbeit
Auch in diesem Schuljahr steht Ihnen unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Schmidt, stundenweise zur Verfügung. Sie berät bei schulischen, familiären und individuellen Fragen und Problemen. Dieses Angebot besteht für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer.
Frau Schmidt ist immer donnerstags von 11 – 13 Uhr in unserer Schule anzutreffen.
6. Allgemeine Vorschriften des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
Kinder sollten im Sportunterricht aus Verletzungsgründen keine Armbanduhren,
Kettchen, Ohrringe u.ä. tragen. Schicken Sie an Tagen, an denen Sportunterricht ist
Ihr Kind ohne Schmuck in die Schule und bereiten Sie das Zusammenbinden und
-stecken der Haare vor. Ohrringe, die nicht abgelegt werden können, lassen sich mit
Pflaster überkleben.
7. Schülerunfallversicherung
Alle Schüler sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich nur auf Unfälle während der Unterrichtszeit, bei anerkannten schulischen Veranstaltungen und auf direktem Schulweg. Die Eltern bitten wir insbesondere um Mitteilung über Unfälle, von denen wir keine Kenntnis haben (z. B. Unfall auf dem Schulweg). Grundsätzlich sind Schülerunfälle dann zu melden, wenn ein Arzt aufgesucht wird, da die Krankenversicherungen keine Kosten übernehmen.