Albert-Schweitzer-Schule

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Schnelltests

Seit dem 26. April 2021 besteht in Rheinland-Pfalz für die Schülerinnen und Schüler die Testpflicht. Sie dürfen nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Da Tests nun verpflichtende Voraussetzungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, muss keine Einverständniserklärung vorliegen. 


Die Testung findet in einem Saal im Medienzentrum  (keinem Klassenzimmer) statt. Während der Phase in der die Testung noch freiwillig war und in der Zeit der Notbetreuung (Schulschließung) testen sich die Kinder selbst und machen es sehr vorbildlich. Die Durchführung eines Tests können Sie dem Video entnehmen.